Gut verstecken. Besser ist das

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SchwachSuper 

Sonst könnte es teuer werden. Nämlich dann, wenn der Cache einen Polizeieinsatz auslöst. So könnte man das Urteil eines Freiburger Gerichtes auffassen.

Was war geschehen? Bei einer routinemäßigen Inspektion wurde weit innerhalb eines Regenwasserkanalrohrs eine silbern angestrichene Box mit blinkenden LEDs usw. gefunden. Da sich die Fundstelle in der Nähe eines Einkaufszentrums, einer Bundesstraße und von Gasleitungen befand, löste dies einen Großeinsatz der Polizei aus, zu dem sogar Bombenentschärfer eingeflogen wurden. Die Dose stellte sich dann aber als harmlos, weil als Cache heraus. Die Kosten des Einsatzes wollte die Polizei nun vom Owner wieder haben, da es sich um eine missbräuchlichen Veranlassung eines Polizeieinsatzes bzw. das Vortäuschen einer Gefahrenlage handelt. Der Owner klagte gegen den Gebührenbescheid und bekam nun recht.

Denn laut Gericht setzt der fragliche Tatbestand, auf dessen Grundlage ein solcher Gebührenbescheid erlassen wurde, "objektiv voraus, dass durch das Verhalten des Verursachers zumindest eine Anscheinsgefahr entstanden sei und erfordere subjektiv, dass der Verursacher dies entweder bezweckt habe oder wenigsten als sicher erwartet habe oder aber zumindest, dass sich ihm eine entsprechende Einschätzung als Gefahrenlage durch dritte Personen und die von ihnen unterrichtete Polizei als gewiss hätte aufdrängen müssen." [1] Es reicht nicht aus, wenn das Ganze nur mehr oder weniger naheliegend ist.

Der Cache-Owner habe aber nicht davon ausgehen müssen, daß der Cache von Nicht-Cachern gefunden werden würde, die den Cache dann auch noch als Sprengstoff-Behälter einschätzen.

Also, liebe Owner, versteckt Eure Caches, wenn sie schon blinken, besser so gut, daß sie Unbeteiligte eher nicht finden oder ihr zumindst nicht davon ausgehen müßte, daß sie von Unbeteiligten gefunden werden. [2]

Links / Quellen:

[2] Dies ist keine Rechtsberatung, ich bin kein Jurist, meine Schlußfolgerung kann der größte Schwachsinn sein usw.